EU-Sanktionen
KN-Code 62 und EU-Sanktionen
KN-Codes / Kapitel 62, Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
Ja. Die Ware Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken (KN-Code 62) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Nordkorea, Russland, Belarus. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
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- NordkoreaEinfuhrverbot
- Anhang
- XIf
- Artikel
- 16h
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16h: Ausnahmen zu Art. 16h: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6201 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6201 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6201 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Men’s or boys’ overcoats, car coats, capes, cloaks, anoraks (including ski jackets), windcheaters, wind-jackets and similar articles, other than those of heading 6203Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6202 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6202 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6202 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Women’s or girls’ overcoats, car coats, capes, cloaks, anoraks (including ski jackets), windcheaters, wind-jackets and similar articles, other than those of heading 6204Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6203 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6203 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6203 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Men’s or boys’ suits, ensembles, jackets, blazers, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6204 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6204 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6204 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Women’s or girls. suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6205 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6205 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6205 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Men’s or boys’ shirtsAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6206 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6206 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6206 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Women’s or girls’ blouses, shirts and shirt-blousesAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6207 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6207 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6207 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Men’s or boys’ singlets and other vests, underpants, briefs, nightshirts, pyjamas, bathrobes, dressing gowns and similar articlesAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6208 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6208 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6208 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Women’s or girls’ singlets and other vests, slips, petticoats, briefs, panties, nightdresses, pyjamas, négligés, bathrobes, dressing gowns and similar articlesAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6209 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6209 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6209 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Babies’ garments and clothing accessoriesAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6212 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6212 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6212 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Brassières, girdles, corsets, braces, suspenders, garters and similar articles and parts thereof, whether or not knitted or crochetedAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6213 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6213 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6213 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: HandkerchiefsAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6214 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6214 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6214 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Shawls, scarves, mufflers, mantillas, veils and the likeAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6215 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6215 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6215 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Ties, bow ties and cravatsAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6216 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6216 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6216 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Gloves, mittens and mittsAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6217 00 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6217 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6217 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - BelarusEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6204
- Anhang
- XXVII
- Artikel
- 1ra
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Mögliche Ausnahme: Women’s or girls’ suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (excluding knitted or crocheted, wind-jackets and similar articles, slips, petticoats and panties, tracksuits, ski suits and swimwear)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1ra: Import ban on goods generating significant revenues for Belarus (Annex XXVII). The ban does not cover the execution of contracts concluded before cut-off dates, which differ per annex tranche. Of the entries added on 24 July 2026, the wind-down covers ONLY CN codes 3803, 7006, 7008, 7009, 7011, 7013, 7014, 7017, 7018, 7020, 8707 and 8708: contracts concluded before 24 July 2026 may be executed until 25 October 2026 (Art. 1ra(9f)). The remaining codes from that round (2603, 2604, 2607, 2616, 2817, 2819, 7001, 7002, 7003, 7004, 7015, 7016, 7901) have no wind-down. Separate exemptions cover, among others, travellers' personal use and humanitarian purposes. The scope and cut-off dates of the wind-down differ between Russia and Belarus and change with every round. Check the current Art. 1ra on EUR-Lex. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-23Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates - RusslandEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6204
- Anhang
- XXI
- Artikel
- 3i
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3i: Import ban on goods generating significant revenues for Russia (Annex XXI). Does not apply to execution of contracts concluded before cut-off dates (differing per annex part: A/B/C…). Exemptions may apply for travellers' personal use and humanitarian purposes. Contract cut-off dates differ by annex part — check current Art. 3i. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6207 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6207 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6207 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6207 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6207 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6207 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6213 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6213 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6213 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Taschentücher und ZiertaschentücherAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6213 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6213 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6213 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Taschentücher und ZiertaschentücherAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6202 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6202 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6202 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6202 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6202 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6202 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6206 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6206 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6206 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6206 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6206 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6206 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6208 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6208 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6208 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6208 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6208 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6208 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6215 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6215 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6215 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals:Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6215 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6215 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6215 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals:Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6214 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6214 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6214 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6214 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6214 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6214 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6201 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6201 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6201 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6201 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6201 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6201 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6212 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6212 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6212 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder GestrickenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6212 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6212 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6212 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder GestrickenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6205 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6205 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6205 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Hemden für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6205 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6205 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6205 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Hemden für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6217 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6217 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6217 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6217 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6217 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6217 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6204 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6204 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6204 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6204 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6204 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6204 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6203 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6203 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6203 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6203 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6203 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6203 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6209 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6209 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6209 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Kleidung und Bekleidungszubehör, für KleinkinderAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6209 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6209 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6209 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Kleidung und Bekleidungszubehör, für KleinkinderAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 10 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 10 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 10 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Kleidung aus Gewirken der Positionen 5602 oder 5603Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 20 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 20 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 20 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 30 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 30 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 30 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 40 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 40 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 40 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Andere Kleidung für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 50 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 50 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 50 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Andere Kleidung für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 11 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 11 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 11 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 12 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 12 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 12 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 20 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 20 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 20 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: SkianzügeAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 32 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 32 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 32 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Baumwolle, für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 33 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 33 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 33 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Chemiefasern, für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 39 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 39 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 39 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Trainingsanzüge aus Gewirken oder Gestricken aus anderen SpinnstoffenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 42 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 42 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 42 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Baumwolle, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 43 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 43 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 43 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Trainingsanzüge sowie andere Kleidung, a.n.g., aus Chemiefasern, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 49 00
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 3h
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 49 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 49 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Trainingsanzüge sowie andere Kleidung aus anderen Spinnstoffen, für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6211 11 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6211 12 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6211 12 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6211 20 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6211 20 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 32 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 32 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 32 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus BaumwolleAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 32 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 32 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 32 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus BaumwolleAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 33 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 33 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 33 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus ChemiefasernAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 39 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 39 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 39 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus anderen SpinnstoffenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 39 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 39 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 39 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus anderen SpinnstoffenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 42 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 42 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 42 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus BaumwolleAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 42 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 42 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 42 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus BaumwolleAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 43 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 43 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 43 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus ChemiefasernAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 43 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 43 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 43 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus ChemiefasernAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 49 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 49 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 49 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus anderen SpinnstoffenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 10 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 10 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 10 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 10 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 10 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 10 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 20 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 20 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 20 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 20 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 20 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 20 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 30 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 30 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 30 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 30 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 30 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 30 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten WarenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 40 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 40 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 40 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 40 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 40 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 40 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung für Männer oder KnabenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 50 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 50 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 50 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6210 50 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6210 50 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6210 50 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Kleidung für Frauen oder MädchenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 6211 11 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 33 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 33 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 33 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus ChemiefasernAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6211 49 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6211 49 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6211 49 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: aus anderen SpinnstoffenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6216 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6216 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6216 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und FausthandschuheAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 6216 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 6216 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 6216 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und FausthandschuheAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
Benachrichtigungen über Änderungen der EU-Sanktionen
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn EU-Sanktionen den folgenden Code betreffen: 62. Ohne Konto, Abmeldung mit einem Klick.
We use the address only for alerts about this code. We do not add it to a newsletter. Details in the Privacy Policy.
Häufige Fragen
Unterliegt der KN-Code 62 den EU-Sanktionen?
Ja. Die Ware Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken (KN-Code 62) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Nordkorea, Russland, Belarus. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?
Der KN-Code 62 ist im Sanktionsregime Nordkorea, Russland, Belarus (Anhang XIf, Art. 16h) aufgeführt. Art der Beschränkung: Einfuhrverbot, Richtung: Einfuhr aus dem sanktionierten Land. Datum der Quellenfassung: 2026-07-24. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.
Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?
Women’s or girls’ suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (excluding knitted or crocheted, wind-jackets and similar articles, slips, petticoats and panties, tracksuits, ski suits and swimwear) Ausnahmen zu Art. 16h: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor.
Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?
Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.
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