EU-Sanktionen
KN-Code 7806 00 00 und EU-Sanktionen
KN-Codes / Kapitel 78, Blei und Waren daraus
Andere Waren aus Blei
Ja. Die Ware Andere Waren aus Blei (KN-Code 7806 00 00) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
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- NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 7806 00 00
- Anhang
- XIb
- Artikel
- 16b
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 7806 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 7806 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Andere Waren aus BleiAusnahmen und Abweichungen, Art. 16b: Ausnahmen zu Art. 16b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 78
- Anhang
- XIl
- Artikel
- 16p
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16p: Ausnahmen zu Art. 16p: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - Krim und SewastopolAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 78
- Anhang
- II
- Artikel
- 2b
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-02-25
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 2b: Ausnahmen zu Art. 2b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates - Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 78
- Anhang
- II
- Artikel
- 4
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-02-25
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 4: Ausnahmen zu Art. 4: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2022/263 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 7806 00 10
- Anhang
- XIb
- Artikel
- 16b
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16b: Ausnahmen zu Art. 16b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 7806 00 80
- Anhang
- XIb
- Artikel
- 16b
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 7806 00 80“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 7806 00 80. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: – folgende Waren aus Blei: — Tuben zum Verpacken von Farben und anderen Erzeugnissen; — Bottiche, Sammelbehälter, Trommeln und ähnliche Behälter ausgenommen Waren der Position 7806 00 10 (für Säuren und andere Chemikalien), ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen; — Bleigewichte für Fischernetze, Bleigewichte für Kleidung, Gardinen usw.; — Uhrengewichte und Gegengewichte für allgemeine Zwecke; — Stränge, Zöpfe und Seile aus Bleifasern oder -fäden zum Verpacken oder zum Abdichten von Rohrverbindungen; — Teile von Gebäudestrukturen; — Kiele für Jachten, Brustplatten für Taucher; — Anoden für die Galvanotechnik; — Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Blei, ausgenommen Waren der Position 7801 ; — Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Blei.Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16b: Ausnahmen zu Art. 16b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
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Häufige Fragen
Unterliegt der KN-Code 7806 00 00 den EU-Sanktionen?
Ja. Die Ware Andere Waren aus Blei (KN-Code 7806 00 00) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?
Der KN-Code 7806 00 00 ist im Sanktionsregime Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (Anhang XIb, Art. 16b) aufgeführt. Art der Beschränkung: Einfuhrverbot, Richtung: Einfuhr aus dem sanktionierten Land. Datum der Quellenfassung: 2025-12-17. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.
Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?
Ausnahmen zu Art. 16b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor.
Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?
Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.
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