EU-Sanktionen
KN-Code 8512 und EU-Sanktionen
KN-Codes / Kapitel 85, Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- und Wiedergabegeräte
Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
Ja. Die Ware Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (KN-Code 8512) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Belarus, Russland, Nordkorea. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
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- BelarusAusfuhrverbot
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 1bb
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Mögliche Ausnahme: Electrical lighting or signalling equipment (excluding articles of heading 8539), windscreen wipers, defrosters and demisters, of a kind used for cycles or motor vehiclesAusnahmen und Abweichungen, Art. 1bb: By way of derogation from paragraph 2, the competent authorities may authorise the transit via the territory of Belarus of goods and technology which could contribute in particular to the enhancement of Belarusian industrial capacities as listed in Annex XIX, after having determined that such goods or technology are intended for the purposes set out in paragraph 8. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities of the Member States may authorise, under such conditions as they deem appropriate, the sale, supply, transfer or export of the goods and technology falling under CN codes 3917, 8523 and 8536, as listed in Annex XVIII, or the provision of related technical or financial assistance, after having determined that those goods or th. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities may authorise the sale, supply, transfer or export of goods falling under CN codes 8517 62 and 8523 52, or the provision of related technical or financial assistance, for non-military-use and for a non-military end-user, after having determined that such goods or related technical or financial assistance are intended for civil. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates - RusslandAusfuhrverbot
- Anhang
- XXIII
- Artikel
- 3k(1)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3k(1): Export ban on goods enhancing Russian industry (Annex XXIII/XXXVII). A competent authority may authorise where the good is necessary for medical, pharmaceutical or humanitarian purposes. Execution of pre-existing contracts may be allowed until cut-off dates (differing per tranche/addition, e.g. Annex XXIIIE). Further exemptions for EU subsidiaries and divestment. Contract cut-off dates change with packages — check current Art. 3k. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 85
- Anhang
- XIh
- Artikel
- 16k
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16k: Ausnahmen zu Art. 16k: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 85
- Anhang
- XIl
- Artikel
- 16p
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16p: Ausnahmen zu Art. 16p: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 30 90
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 30 90“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 30 90. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andereAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 30 90
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 30 90“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 30 90. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andereAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 20 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 20 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 20 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Beleuchtungs- und SichtsignalgeräteAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 20 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 20 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 20 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: andere Beleuchtungs- und SichtsignalgeräteAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 30 10
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 30 10“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 30 10. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten ArtAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 30 10
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 30 10“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 30 10. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten ArtAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 40 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 40 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 40 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der FensterscheibenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8512 40 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8512 40 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8512 40 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der FensterscheibenAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
Benachrichtigungen über Änderungen der EU-Sanktionen
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn EU-Sanktionen den folgenden Code betreffen: 8512. Ohne Konto, Abmeldung mit einem Klick.
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Häufige Fragen
Unterliegt der KN-Code 8512 den EU-Sanktionen?
Ja. Die Ware Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (KN-Code 8512) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Belarus, Russland, Nordkorea. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?
Der KN-Code 8512 ist im Sanktionsregime Belarus, Russland, Nordkorea (Anhang XVIII, Art. 1bb) aufgeführt. Art der Beschränkung: Ausfuhrverbot, Richtung: Ausfuhr in das sanktionierte Land. Datum der Quellenfassung: 2026-07-24. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.
Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?
Electrical lighting or signalling equipment (excluding articles of heading 8539), windscreen wipers, defrosters and demisters, of a kind used for cycles or motor vehicles By way of derogation from paragraph 2, the competent authorities may authorise the transit via the territory of Belarus of goods and technology which could contribute in particular to the enhancement of Belarusian industrial capacities as listed in Annex XIX, after having determined that such goods or technology are intended for the purposes set out in paragraph 8. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities of the Member States may authorise, under such conditions as they deem appropriate, the sale, supply, transfer or export of the goods and technology falling under CN codes 3917, 8523 and 8536, as listed in Annex XVIII, or the provision of related technical or financial assistance, after having determined that those goods or th. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities may authorise the sale, supply, transfer or export of goods falling under CN codes 8517 62 and 8523 52, or the provision of related technical or financial assistance, for non-military-use and for a non-military end-user, after having determined that such goods or related technical or financial assistance are intended for civil. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself.
Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?
Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.
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