KN-Codes / Kapitel 16

KN-Kapitel 16 und EU-Sanktionen

Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder Krebstieren

In Kapitel 16 der Kombinierten Nomenklatur (Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder Krebstieren) unterliegen 5 KN-Codes EU-Beschränkungen: 2 gegenüber Russland und 2 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
ex 1603Extrakte und Säfte von Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen WassertierenNordkoreaEinfuhr
1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnenNordkoreaEinfuhr
ex 1604 31 00KaviarBelarus, Russland, NordkoreaAusfuhr, Einfuhr
ex 1604 32 00KaviarersatzBelarus, Nordkorea, RusslandAusfuhr, Einfuhr
1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemachtNordkoreaEinfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 16 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 16, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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