KN-Codes / Kapitel 66

KN-Kapitel 66 und EU-Sanktionen

Kapitel 66 der Kombinierten Nomenklatur

In Kapitel 66 der Kombinierten Nomenklatur (Kapitel 66 der Kombinierten Nomenklatur) unterliegen 4 KN-Codes EU-Beschränkungen: 3 gegenüber Russland und 0 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
ex 6601 91 00Schirme mit TeleskopauszugNordkorea, RusslandAusfuhr, Einfuhr
ex 6601 99 00AndereRussland, NordkoreaAusfuhr, Einfuhr
ex 6602 00 00Walking sticks, seat-sticks, whips, riding-crops and the likeRusslandAusfuhr
ex 6602 00 00Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche WarenNordkoreaEinfuhr, Ausfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 66 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 66, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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