KN-Codes / Kapitel 79

KN-Kapitel 79 und EU-Sanktionen

Zink und Waren daraus

In Kapitel 79 der Kombinierten Nomenklatur (Zink und Waren daraus) unterliegen 7 KN-Codes EU-Beschränkungen: 2 gegenüber Russland und 2 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
79Zink und Waren darausKrim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, NordkoreaAusfuhr, Einfuhr
7901Zink in RohformBelarus, Iran, RusslandEinfuhr, Ausfuhr
7902 00 00Abfälle und Schrott, aus ZinkIranAusfuhr
7903Staub, Pulver und Flitter, aus ZinkIranAusfuhr
7904 00 00Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus ZinkIranAusfuhr
7905Bleche, Bänder und Folien, aus ZinkBelarus, RusslandAusfuhr
7905 00 00Bleche, Bänder und Folien, aus ZinkIranAusfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 79 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 79, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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