Paket 19

Das 19. EU-Sanktionspaket und KN-Codes

Das 19. EU-Sanktionspaket, angenommen am 23. Oktober 2025 und anwendbar ab dem 24. Oktober 2025, hat die Liste der Luxusgüter (Anhang XVIII) um 50 Einträge erweitert. Trotz der Bezeichnung der Kategorie handelt es sich überwiegend um gewöhnliche Haushaltsgeräte: Ventilatoren, Dunstabzugshauben, Klimageräte, Kühlschränke, Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Backöfen. Anhang VII, die Liste der Güter, die zur Stärkung des russischen Verteidigungssektors beitragen, wurde um 35 Positionen aus Optik, Messtechnik und Chemie ergänzt.

Angenommen: Anwendbar ab: KN-Positionen: 76

Was sich ändert, je Sanktionsregime

SanktionsregimeVerordnungUmfang der ÄnderungCodes
Russland2025/2033Anhang XVIII (Art. 3h, Luxusgüter): 50 „ex“-Einträge, überwiegend Haushaltsgeräte; Anhang VII (Art. 2a): 35 Positionen, Optik und Messinstrumente70

Vor dem Paket geschlossene Verträge

Vor dem 24. Oktober 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 25. Januar 2026 erfüllt werden, bei einem Teil der Positionen bis zum 25. April 2026. Beide Fristen sind abgelaufen.

Vom Paket erfasste KN-Codes

KN-CodeWareRussland
2610 00Chromerze und ihre KonzentrateVerbot, ohne Übergangsfrist
2804 50 10BorVerbot, ohne Übergangsfrist
2819 10ChromtrioxidVerbot, ohne Übergangsfrist
2819 90Andere Chromoxide und -hydroxideVerbot, ohne Übergangsfrist
2825 80 00AntimonoxideVerbot, ohne Übergangsfrist
2829 11 00Chlorate des NatriumsVerbot, ohne Übergangsfrist
2829 19 00andere ChlorateVerbot, ohne Übergangsfrist
2829 90Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und PeriodateVerbot, ohne Übergangsfrist
3912 11 00Nicht weich gemachte Celluloseacetate, in PrimärformenVerbot, ohne Übergangsfrist
3912 12 00Weich gemachte Celluloseacetate, in PrimärformenVerbot, ohne Übergangsfrist
3912 39Celluloseether in Primärformen (ausg. Carboxymethylcellulose und ihre Salze)Verbot, ohne Übergangsfrist
ex 4011 10 00von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Artunverändert
ex 4011 40 00von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Artunverändert
ex 4011 90 00andereunverändert
4706 10Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-LintersVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 7009 10 00Rückspiegel für FahrzeugeVerbot, Verträge bis 25.10.2026
7603 10 00Pulver ohne LamellenstrukturVerbot, ohne Übergangsfrist
7603 20 00Pulver mit Lamellenstruktur; FlitterVerbot, ohne Übergangsfrist
8103 20 00Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8103 30 00Tantal: Abfälle und SchrottVerbot, ohne Übergangsfrist
8103 91 00Tantal: SchmelztiegelVerbot, ohne Übergangsfrist
8103 99Waren aus TantalVerbot, ohne Übergangsfrist
8104 30 00Magnesium; Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 21Chrom: in Rohform; PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 22Chrom: Abfälle und SchrottVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 29Chrom: andereVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 41Rhenium in Rohform und Rhenium-Abfälle, -Schrott und -PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 49Waren aus Rhenium, andere als in Rohform, Abfälle, Schrott und PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 92Niob („Columbium“), Gallium, Indium, Vanadium und Germanium in Rohform; Pulver, Abfälle und Schrott aus diesen MetallenVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 99Waren aus Niob („Columbium“), Gallium, Indium, Vanadium und GermaniumVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 8414 59 00andereunverändert
ex 8414 60 00Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder wenigerunverändert
ex 8415 10 00Klimageräte zur Befestigung an Fenstern oder Wänden, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Elementen)Verbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8418 10 00Kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten AußentürenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8418 21 00KompressorkühlschränkeVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8418 29 00Andere Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415Verbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8418 30 00Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder wenigerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8418 40 00Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder wenigerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8419 81 00zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von SpeisenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8422 11 00HaushaltsgeschirrspülmaschinenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8423 10 00Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; HaushaltswaagenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8443 12 00Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8443 31 00Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden könnenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8443 32 00andere Drucker, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden könnenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8443 39 00AndereVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8450 11 00WaschvollautomatenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8450 12 00Andere Waschmaschinen, mit eingebautem ZentrifugaltrocknerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8450 19 00AndereVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8451 21 00Trockner mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder wenigerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8452 10 00HaushaltsnähmaschinenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8508 11 00Staubsauger, mit eingebautem Elektromotor, mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder wenigerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8508 19 00AndereVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8508 60 00Andere StaubsaugerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8509 80 00Andere GeräteVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8516 31 00HaartrocknerVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8516 50 00MikrowellengeräteVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8516 60 10VollherdeVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8516 71 00Kaffeemaschinen und TeemaschinenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8516 72 00Brotröster (Toaster)Verbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8516 79 00AndereVerbot, Verträge bis 25.10.2026
8525 89Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und VideokameraaufnahmegeräteVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 8529 10 65Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich GeräteeinbauantennenVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8529 10 69AndereVerbot, Verträge bis 25.10.2026
8529 90Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmtVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 8605 00 00Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)unverändert
ex 8901 10 00Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; FährschiffeVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 8901 90 00andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sindVerbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 9006 30Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmtVerbot, ohne Übergangsfrist
9006 91Teile und Zubehör für FotoapparateVerbot, ohne Übergangsfrist
9013 10Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVIVerbot, ohne Übergangsfrist
9013 80Andere optische Instrumente, Apparate und GeräteVerbot, ohne Übergangsfrist
9015 10 00EntfernungsmesserVerbot, ohne Übergangsfrist
9025 19Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniertVerbot, ohne Übergangsfrist
9032 10ThermostateVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 9504 50 00Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30Verbot, Verträge bis 25.10.2026
ex 9504 90 80AndereVerbot, Verträge bis 25.10.2026

Was nicht in diesem Paket steht

Wir haben dies am Text des Amtsblatts geprüft, nicht an Pressekommentaren. Die folgenden Punkte kursierten in Zusammenfassungen des Pakets, stehen aber nicht im Rechtsakt.

  • Die meisten Einträge in Anhang XVIII sind „ex“-Einträge und erfassen nur den in Worten beschriebenen Teil der KN-Position. Der Tarifcode allein entscheidet nicht, der Wortlaut des Eintrags muss gelesen werden.
  • Anhang XVIII gilt für die Ausfuhr nach Russland, nicht für die Einfuhr. Haushaltsgeräte aus Russland fallen unter eine andere Rechtsgrundlage.
  • Die Wertschwelle bei Luxusgütern hängt von der Kategorieüberschrift im Anhang ab, nicht vom einzelnen Code.

Häufige Fragen

  • Ab wann gilt das 19. EU-Sanktionspaket?

    Das Paket wurde am 2025-10-23 angenommen und gilt ab dem 2025-10-24, also ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Vor dem 24. Oktober 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 25. Januar 2026 erfüllt werden, bei einem Teil der Positionen bis zum 25. April 2026. Beide Fristen sind abgelaufen.

  • Welche KN-Codes wurden hinzugefügt?

    Das Paket betrifft 76 KN-Positionen. Die vollständige Liste mit Rechtsgrundlage steht in der Tabelle auf dieser Seite, den Status eines einzelnen Codes, einschließlich Ausnahmen des jeweiligen Artikels, prüfen Sie auf seiner Seite in unserer Datenbank.

  • Kann ich vor dem Paket geschlossene Verträge noch erfüllen?

    Vor dem 24. Oktober 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 25. Januar 2026 erfüllt werden, bei einem Teil der Positionen bis zum 25. April 2026. Beide Fristen sind abgelaufen. Die Übergangsfrist betrifft die Erfüllung des Vertrags, nicht dessen Abschluss nach dem Stichtag. Umfang und Bedingungen bestätigen Sie im Text des Artikels in EUR-Lex.

  • Hat das Paket Ausfuhrverbote geändert?

    Auf der Ebene der KN-Codes nicht. Die Änderungen auf der Ausfuhrseite betreffen Dual-Use-Kontrollpositionen, die über technische Parameter und nicht über einen KN-Code definiert sind. Deshalb finden Sie sie nicht in der Code-Datenbank, und die Dual-Use-Einstufung wird anhand der Kontrollliste der Verordnung 2021/821 bestätigt.

Informational content based on the acts cited above. It is not legal or customs advice. The declarant is responsible for the customs declaration, and the binding source is the regulation text on EUR-Lex. Alle Pakete →