Paket 19
Das 19. EU-Sanktionspaket und KN-Codes
Das 19. EU-Sanktionspaket, angenommen am 23. Oktober 2025 und anwendbar ab dem 24. Oktober 2025, hat die Liste der Luxusgüter (Anhang XVIII) um 50 Einträge erweitert. Trotz der Bezeichnung der Kategorie handelt es sich überwiegend um gewöhnliche Haushaltsgeräte: Ventilatoren, Dunstabzugshauben, Klimageräte, Kühlschränke, Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Backöfen. Anhang VII, die Liste der Güter, die zur Stärkung des russischen Verteidigungssektors beitragen, wurde um 35 Positionen aus Optik, Messtechnik und Chemie ergänzt.
Was sich ändert, je Sanktionsregime
| Sanktionsregime | Verordnung | Umfang der Änderung | Codes |
|---|---|---|---|
| Russland | 2025/2033 | Anhang XVIII (Art. 3h, Luxusgüter): 50 „ex“-Einträge, überwiegend Haushaltsgeräte; Anhang VII (Art. 2a): 35 Positionen, Optik und Messinstrumente | 70 |
Vor dem Paket geschlossene Verträge
Vor dem 24. Oktober 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 25. Januar 2026 erfüllt werden, bei einem Teil der Positionen bis zum 25. April 2026. Beide Fristen sind abgelaufen.
Vom Paket erfasste KN-Codes
| KN-Code | Ware | Russland |
|---|---|---|
| 2610 00 | Chromerze und ihre Konzentrate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2804 50 10 | Bor | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2819 10 | Chromtrioxid | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2819 90 | Andere Chromoxide und -hydroxide | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2825 80 00 | Antimonoxide | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2829 11 00 | Chlorate des Natriums | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2829 19 00 | andere Chlorate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2829 90 | Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 3912 11 00 | Nicht weich gemachte Celluloseacetate, in Primärformen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 3912 12 00 | Weich gemachte Celluloseacetate, in Primärformen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 3912 39 | Celluloseether in Primärformen (ausg. Carboxymethylcellulose und ihre Salze) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 4011 10 00 | von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art | unverändert |
| ex 4011 40 00 | von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art | unverändert |
| ex 4011 90 00 | andere | unverändert |
| 4706 10 | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-Linters | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 7009 10 00 | Rückspiegel für Fahrzeuge | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| 7603 10 00 | Pulver ohne Lamellenstruktur | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 7603 20 00 | Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8103 20 00 | Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8103 30 00 | Tantal: Abfälle und Schrott | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8103 91 00 | Tantal: Schmelztiegel | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8103 99 | Waren aus Tantal | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8104 30 00 | Magnesium; Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 21 | Chrom: in Rohform; Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 22 | Chrom: Abfälle und Schrott | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 29 | Chrom: andere | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 41 | Rhenium in Rohform und Rhenium-Abfälle, -Schrott und -Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 49 | Waren aus Rhenium, andere als in Rohform, Abfälle, Schrott und Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 92 | Niob („Columbium“), Gallium, Indium, Vanadium und Germanium in Rohform; Pulver, Abfälle und Schrott aus diesen Metallen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 99 | Waren aus Niob („Columbium“), Gallium, Indium, Vanadium und Germanium | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 8414 59 00 | andere | unverändert |
| ex 8414 60 00 | Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger | unverändert |
| ex 8415 10 00 | Klimageräte zur Befestigung an Fenstern oder Wänden, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Elementen) | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8418 10 00 | Kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8418 21 00 | Kompressorkühlschränke | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8418 29 00 | Andere Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8418 30 00 | Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8418 40 00 | Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8419 81 00 | zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8422 11 00 | Haushaltsgeschirrspülmaschinen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8423 10 00 | Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8443 12 00 | Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8443 31 00 | Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8443 32 00 | andere Drucker, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8443 39 00 | Andere | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8450 11 00 | Waschvollautomaten | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8450 12 00 | Andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8450 19 00 | Andere | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8451 21 00 | Trockner mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8452 10 00 | Haushaltsnähmaschinen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8508 11 00 | Staubsauger, mit eingebautem Elektromotor, mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8508 19 00 | Andere | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8508 60 00 | Andere Staubsauger | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8509 80 00 | Andere Geräte | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8516 31 00 | Haartrockner | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8516 50 00 | Mikrowellengeräte | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8516 60 10 | Vollherde | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8516 71 00 | Kaffeemaschinen und Teemaschinen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8516 72 00 | Brotröster (Toaster) | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8516 79 00 | Andere | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| 8525 89 | Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 8529 10 65 | Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8529 10 69 | Andere | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| 8529 90 | Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 8605 00 00 | Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604) | unverändert |
| ex 8901 10 00 | Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 8901 90 00 | andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 9006 30 | Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9006 91 | Teile und Zubehör für Fotoapparate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9013 10 | Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9013 80 | Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9015 10 00 | Entfernungsmesser | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9025 19 | Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9032 10 | Thermostate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 9504 50 00 | Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30 | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
| ex 9504 90 80 | Andere | Verbot, Verträge bis 25.10.2026 |
Was nicht in diesem Paket steht
Wir haben dies am Text des Amtsblatts geprüft, nicht an Pressekommentaren. Die folgenden Punkte kursierten in Zusammenfassungen des Pakets, stehen aber nicht im Rechtsakt.
- Die meisten Einträge in Anhang XVIII sind „ex“-Einträge und erfassen nur den in Worten beschriebenen Teil der KN-Position. Der Tarifcode allein entscheidet nicht, der Wortlaut des Eintrags muss gelesen werden.
- Anhang XVIII gilt für die Ausfuhr nach Russland, nicht für die Einfuhr. Haushaltsgeräte aus Russland fallen unter eine andere Rechtsgrundlage.
- Die Wertschwelle bei Luxusgütern hängt von der Kategorieüberschrift im Anhang ab, nicht vom einzelnen Code.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das 19. EU-Sanktionspaket?
Das Paket wurde am 2025-10-23 angenommen und gilt ab dem 2025-10-24, also ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Vor dem 24. Oktober 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 25. Januar 2026 erfüllt werden, bei einem Teil der Positionen bis zum 25. April 2026. Beide Fristen sind abgelaufen.
Welche KN-Codes wurden hinzugefügt?
Das Paket betrifft 76 KN-Positionen. Die vollständige Liste mit Rechtsgrundlage steht in der Tabelle auf dieser Seite, den Status eines einzelnen Codes, einschließlich Ausnahmen des jeweiligen Artikels, prüfen Sie auf seiner Seite in unserer Datenbank.
Kann ich vor dem Paket geschlossene Verträge noch erfüllen?
Vor dem 24. Oktober 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 25. Januar 2026 erfüllt werden, bei einem Teil der Positionen bis zum 25. April 2026. Beide Fristen sind abgelaufen. Die Übergangsfrist betrifft die Erfüllung des Vertrags, nicht dessen Abschluss nach dem Stichtag. Umfang und Bedingungen bestätigen Sie im Text des Artikels in EUR-Lex.
Hat das Paket Ausfuhrverbote geändert?
Auf der Ebene der KN-Codes nicht. Die Änderungen auf der Ausfuhrseite betreffen Dual-Use-Kontrollpositionen, die über technische Parameter und nicht über einen KN-Code definiert sind. Deshalb finden Sie sie nicht in der Code-Datenbank, und die Dual-Use-Einstufung wird anhand der Kontrollliste der Verordnung 2021/821 bestätigt.
Informational content based on the acts cited above. It is not legal or customs advice. The declarant is responsible for the customs declaration, and the binding source is the regulation text on EUR-Lex. Alle Pakete →
