Anhang XXIX • Art. 1rc
Diamanten und Waren mit Diamanten
Liste der Waren und Erzeugnisse nach Art. 1rc (Diamanten). Einfuhrverbot aus Belarus.
Richtung: Einfuhr aus Belarus. Anzahl der KN-Positionen: 10. Grundlage: Verordnung 765/2006, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang XXIX ist Teil der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 1rc fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Einfuhr aus Belarus, also Einfuhrverbot aus Belarus. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 7102 10Diamanten, unsortiertEinfuhrverbot
- 7102 31Diamanten, roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen (ausg. Industriediamanten)Einfuhrverbot
- 7102 39Diamanten, bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst (ausg. Industriediamanten)Einfuhrverbot
- 7104 21Diamanten, synthetisch oder rekonstituiert, roh oder nur gesägt oder grob geformtEinfuhrverbot
- 7104 91Diamanten, synthetisch oder rekonstituiert, bearbeitet, (ausg. nur gesägt oder grob geformt)Einfuhrverbot
- ex 7113Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, mit DiamantenEinfuhrverbot
- ex 7114Goldschmiedewaren und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, mit DiamantenEinfuhrverbot
- ex 7115 90Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, mit Diamanten, anderweit nicht genannt, ausgenommen Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus PlatinEinfuhrverbot
- ex 7116 20Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), mit DiamantenEinfuhrverbot
- ex 9101Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ, mit Diamanten), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder EdelmetallplattierungenEinfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang XXIX der Verordnung 765/2006?
Liste der Waren und Erzeugnisse nach Art. 1rc (Diamanten). Einfuhrverbot aus Belarus. Grundlage: Art. 1rc, Richtung: Einfuhr aus Belarus.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang XXIX unterliegen einer Maßnahme der Art: Einfuhrverbot aus Belarus. Das bedeutet: Einfuhr aus Belarus. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 765/2006 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
Wie prüfe ich einen konkreten KN-Code aus diesem Anhang?
Klicken Sie auf einen Code in der Liste unten oder geben Sie ihn in die Suche ein. Sie sehen den Sanktionsstatus, Sanktionsregime, Anhang und Artikel, etwaige Ausnahmen, das Datum der Quellenfassung und einen Link zu EUR-Lex und können einen PDF-Bericht herunterladen.
Informational page, not legal or customs advice. The binding source is the EU regulation. Check the exact scope and exemptions on the specific code page.
