Anhang X • Art. 3b(1)
Goods and technologies for the liquefaction of natural gas
List of goods and technologies referred to in Article 3b(1) (LNG process units and equipment). Export ban.
Richtung: Ausfuhr nach Russland. Anzahl der KN-Positionen: 13. Grundlage: Verordnung 833/2014, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang X ist Teil der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 3b(1) fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Ausfuhr nach Russland, also Ausfuhrverbot nach Russland. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- ex 8414 10 81Kryopumpen im LNG-ProzessAusfuhrverbot
- ex 8418 69 00Prozesseinheiten für die Kühlung des Gases im LNG-ProzessAusfuhrverbot
- ex 8419 40 00Anlagen zur atmosphärischen und Vakuum-Rohöldestillation (CDU)Ausfuhrverbot
- ex 8419 50 20Cold boxes in the LNG-process; Cryogenic exchangers in the LNG-processAusfuhrverbot
- ex 8419 50 80Cold boxes in the LNG-process; Cryogenic exchangers in the LNG-processAusfuhrverbot
- ex 8419 60 00Prozesseinheiten für die Verflüssigung von ErdgasAusfuhrverbot
- ex 8419 89 10Kühltürme und ähnliche Anlagen zur direkten Kühlung (ohne Trennwand) durch rezirkulierendes Wasser, entwickelt für den Einsatz mit der in diesem Anhang genannten Technologie.Ausfuhrverbot
- ex 8419 89 98Alkylierungs- und IsomerisierungsanlagenAusfuhrverbot
- ex 8421 39 15Hydrogen recovery and purification technologyAusfuhrverbot
- ex 8421 39 25Hydrogen recovery and purification technologyAusfuhrverbot
- ex 8421 39 35Hydrogen recovery and purification technology; Refinery fuel gas treatment and sulphur recovery technology (including amine scrubbing units, sulphur recovery units, tail gas treatment units)Ausfuhrverbot
- ex 8421 39 85Hydrogen recovery and purification technology; Refinery fuel gas treatment and sulphur recovery technology (including amine scrubbing units, sulphur recovery units, tail gas treatment units)Ausfuhrverbot
- ex 8479 89 97SolvententasphaltierungsanlagenAusfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang X der Verordnung 833/2014?
List of goods and technologies referred to in Article 3b(1) (LNG process units and equipment). Export ban. Grundlage: Art. 3b(1), Richtung: Ausfuhr nach Russland.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang X unterliegen einer Maßnahme der Art: Ausfuhrverbot nach Russland. Das bedeutet: Ausfuhr nach Russland. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 833/2014 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
Wie prüfe ich einen konkreten KN-Code aus diesem Anhang?
Klicken Sie auf einen Code in der Liste unten oder geben Sie ihn in die Suche ein. Sie sehen den Sanktionsstatus, Sanktionsregime, Anhang und Artikel, etwaige Ausnahmen, das Datum der Quellenfassung und einen Link zu EUR-Lex und können einen PDF-Bericht herunterladen.
Informational page, not legal or customs advice. The binding source is the EU regulation. Check the exact scope and exemptions on the specific code page.
