Anhang XVII • Art. 3g
Eisen- und Stahlerzeugnisse
Eisen- und Stahlerzeugnisse (Art. 3g). Einfuhrverbot aus Russland.
Richtung: Einfuhr aus Russland. Anzahl der KN-Positionen: 50. Grundlage: Verordnung 833/2014, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang XVII ist Teil der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 3g fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Einfuhr aus Russland, also Einfuhrverbot aus Russland. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 7206Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke, stranggegossene Erzeugnisse und Eisen der Position 7203 )Einfuhrverbot
- 7207Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem StahlEinfuhrverbot
- 7208Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogenEinfuhrverbot
- 7209Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogenEinfuhrverbot
- 7210Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogenEinfuhrverbot
- 7211Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogenEinfuhrverbot
- 7212Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogenEinfuhrverbot
- 7213Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, warmgewalzt, in Ringen regellos aufgehaspeltEinfuhrverbot
- 7214Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden (ausg. in Ringen regellos aufgehaspelt)Einfuhrverbot
- 7215Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, auch weitergehend bearbeitet, oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g.Einfuhrverbot
- 7216Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, a.n.g.Einfuhrverbot
- 7217Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Rollen (ausg. Walzdraht)Einfuhrverbot
- 7218Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem StahlEinfuhrverbot
- 7219Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalztEinfuhrverbot
- 7220Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalztEinfuhrverbot
- 7221Walzdraht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspeltEinfuhrverbot
- 7222Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl, a.n.g.Einfuhrverbot
- 7223Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht)Einfuhrverbot
- 7224Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, Halbzeug aus legiertem, anderem als nichtrostendem StahlEinfuhrverbot
- 7225Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalztEinfuhrverbot
- 7226Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalztEinfuhrverbot
- 7227Walzdraht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspeltEinfuhrverbot
- 7228Stabstahl und Profile, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g.; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem StahlEinfuhrverbot
- 7229Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht)Einfuhrverbot
- 7301Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder StahlEinfuhrverbot
- 7302Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes MaterialEinfuhrverbot
- 7303Rohre und Hohlprofile, aus GusseisenEinfuhrverbot
- 7304Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen oder Stahl (ausg. aus Gusseisen)Einfuhrverbot
- 7305Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder Stahl hergestellt (z. B. geschweißt oder genietet)Einfuhrverbot
- 7306Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl (ausg. nahtlose Rohre sowie Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm)Einfuhrverbot
- 7307Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder StahlEinfuhrverbot
- 7308Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406 )Einfuhrverbot
- 7309Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)Einfuhrverbot
- 7310Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.Einfuhrverbot
- 7311Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)Einfuhrverbot
- 7312Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und StacheldrahtEinfuhrverbot
- 7313Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder StahlEinfuhrverbot
- 7314Gewebe, einschl. endlose Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht (ausg. Gewebe aus Metallfäden von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art); Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder StahlEinfuhrverbot
- 7315Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrketten, Schmuckketten usw., Fräs- und Sägeketten, Gleisketten, Mitnehmerketten für Fördereinrichtungen, Zangenketten für Textilmaschinen usw., Sicherheitsvorrichtungen mit Ketten zum Schließen von Türen sowie Messketten)Einfuhrverbot
- 7316Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder StahlEinfuhrverbot
- 7317Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen (ausgenommen mit Kopf aus Kupfer und Heftklammern, zusammenhängend in Streifen)Einfuhrverbot
- 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Schraubnägel, Stöpsel, Spunde und dergl., mit Schraubgewinde)Einfuhrverbot
- 7319Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheits-, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, a.n.g.Einfuhrverbot
- 7320Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl (ausg. Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen, Federringe, Federscheiben sowie Stoßdämpfer und Drehstab- bzw. Torsionsfedern des Abschnitts 17)Einfuhrverbot
- 7321Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde, auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar, Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnl. nichtelektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kessel und Heizkörper von Zentralheizungen, Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher sowie Großküchengeräte)Einfuhrverbot
- 7322Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder StahlEinfuhrverbot
- 7323Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl (ausg. Dosen, Dosen und ähnl. Behältnisse der Pos. 7310 ; Abfallkörbe; Schaufeln, Korkenbesatzungen und andere Waren der Art eines Werkmittels; Schneidwaren, Löffel, Schöpfkellen, Gabeln usw. der Positionen 8211 bis 8215 ; Ziergegenstände; Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel)Einfuhrverbot
- 7324Sanitärartikel, Hygieneartikel oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl (ausg. Kannen, Dosen und ähnl. Behälter der Pos. 7310 , kleine Apotheken- und Toilettenhängeschränke und andere Möbel des Kapitels 94 sowie Armaturen)Einfuhrverbot
- 7325Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, a.n.g.Einfuhrverbot
- 7326Waren aus Eisen oder Stahl, a. n. g. (ausg. gegossen)Einfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang XVII der Verordnung 833/2014?
Eisen- und Stahlerzeugnisse (Art. 3g). Einfuhrverbot aus Russland. Grundlage: Art. 3g, Richtung: Einfuhr aus Russland.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang XVII unterliegen einer Maßnahme der Art: Einfuhrverbot aus Russland. Das bedeutet: Einfuhr aus Russland. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 833/2014 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
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