Anhang XXVIII • Art. 3n
Rohöl
Rohöl, das einem Einfuhrverbot auf dem Seeweg unterliegt (Art. 3n).
Richtung: Einfuhr aus Russland. Anzahl der KN-Positionen: 48. Grundlage: Verordnung 833/2014, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang XXVIII ist Teil der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 3n fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Einfuhr aus Russland, also Einfuhrverbot aus Russland. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 2709 00Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh 60 5. Dezember 2022 2. September 2025 18. Oktober 2025 für die Erfüllung von vor dem 20. Juli 2025 geschlossenen Verträgen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Preis pro Barrel von 60 USD vereinbar warenEinfuhrverbot
- 2710 12Leichtöle und ZubereitungenEinfuhrverbot
- 2710 12 11zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 15zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11 unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 21Testbenzin (white spirit) unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 25andere unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 31Flugbenzin über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 41mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 45mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 49mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 50mehr als 0,013 g/l über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 70leichter Flugturbinenkraftstoff über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 12 90andere Leichtöle über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19andereEinfuhrverbot
- 2710 19 11zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 15zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 11 über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 21Flugturbinenkraftstoff über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 25anderes über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 29andere über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 31zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 35zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31 über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 43mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 46mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHT über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 47mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHT über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 48mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 51zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 55zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51 unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 62mit einem Schwefelgehalt von 0,1 GHT oder weniger unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 66mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHT unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 67mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 71zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 75zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 71 unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 81Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 83Hydrauliköle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 85Weißöle, Paraffinum liquidum unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 87Getriebeöle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 91Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 93Elektroisolieröle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 19 99andere Schmieröle und andere Öle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 20Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen ÖlabfälleEinfuhrverbot
- 2710 20 11mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder weniger über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 20 16mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHT über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 20 19mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT über dem Rohölpreis gehandelt 100 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 20 32mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder weniger unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 20 38mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHT unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 20 90andere Öle unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 91polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
- 2710 99andere unter dem Rohölpreis gehandelt 45 5. Februar 2023Einfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang XXVIII der Verordnung 833/2014?
Rohöl, das einem Einfuhrverbot auf dem Seeweg unterliegt (Art. 3n). Grundlage: Art. 3n, Richtung: Einfuhr aus Russland.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang XXVIII unterliegen einer Maßnahme der Art: Einfuhrverbot aus Russland. Das bedeutet: Einfuhr aus Russland. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 833/2014 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
Wie prüfe ich einen konkreten KN-Code aus diesem Anhang?
Klicken Sie auf einen Code in der Liste unten oder geben Sie ihn in die Suche ein. Sie sehen den Sanktionsstatus, Sanktionsregime, Anhang und Artikel, etwaige Ausnahmen, das Datum der Quellenfassung und einen Link zu EUR-Lex und können einen PDF-Bericht herunterladen.
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