Anhang XXXI • Art. 3m
Erdölerzeugnisse
Erdölerzeugnisse, die einem Einfuhrverbot unterliegen (Art. 3m).
Richtung: Einfuhr aus Russland. Anzahl der KN-Positionen: 30. Grundlage: Verordnung 833/2014, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang XXXI ist Teil der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 3m fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Einfuhr aus Russland, also Einfuhrverbot aus Russland. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 2710 12 11Leichtöle und Zubereitungen zur Bearbeitung in begünstigten VerfahrenEinfuhrverbot
- 2710 12 15Leichtöle und Zubereitungen zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 12 11Einfuhrverbot
- 2710 12 21Spezialbenzine: TestbenzinEinfuhrverbot
- 2710 12 25Spezialbenzine ausgenommen TestbenzinEinfuhrverbot
- 2710 12 31FlugbenzinEinfuhrverbot
- 2710 12 41Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95Einfuhrverbot
- 2710 12 45Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98Einfuhrverbot
- 2710 12 49Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger, mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehrEinfuhrverbot
- 2710 12 50Motorenbenzin, ausgenommen für die Luftfahrt, mit einem Bleigehalt von mehr als 0,013 g/lEinfuhrverbot
- 2710 12 70leichter FlugturbinenkraftstoffEinfuhrverbot
- 2710 12 90andere LeichtöleEinfuhrverbot
- 2710 19 21Flugturbinenkraftstoff, mittelschwerEinfuhrverbot
- 2710 19 25anderes KerosinEinfuhrverbot
- 2710 19 31zur Bearbeitung in begünstigten VerfahrenEinfuhrverbot
- 2710 19 35zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 31Einfuhrverbot
- 2710 19 43mit einem Schwefelgehalt von 0,001 GHT oder wenigerEinfuhrverbot
- 2710 19 46mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,002 GHTEinfuhrverbot
- 2710 19 47mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,002 GHT bis 0,1 GHTEinfuhrverbot
- 2710 19 48mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHTEinfuhrverbot
- 2710 19 51Heizöle zur Bearbeitung in begünstigten VerfahrenEinfuhrverbot
- 2710 19 55Heizöle zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2710 19 51Einfuhrverbot
- 2710 19 62Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHTEinfuhrverbot
- 2710 19 66Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHT bis 0,5 GHTEinfuhrverbot
- 2710 19 67Heizöle, zu anderer Verwendung, mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHTEinfuhrverbot
- 2710 20 11mit einer Schwefelgehalt von 0.001 oder wenigerEinfuhrverbot
- 2710 20 16mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 GHT bis 0,1 GHTEinfuhrverbot
- 2710 20 19mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 GHTEinfuhrverbot
- 2710 20 32Heizöle mit einem Schwefelgehalt von 0,5 GHT oder wenigerEinfuhrverbot
- 2710 20 38Heizöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 GHTEinfuhrverbot
- 2710 20 90andere HeizöleEinfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang XXXI der Verordnung 833/2014?
Erdölerzeugnisse, die einem Einfuhrverbot unterliegen (Art. 3m). Grundlage: Art. 3m, Richtung: Einfuhr aus Russland.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang XXXI unterliegen einer Maßnahme der Art: Einfuhrverbot aus Russland. Das bedeutet: Einfuhr aus Russland. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 833/2014 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
Wie prüfe ich einen konkreten KN-Code aus diesem Anhang?
Klicken Sie auf einen Code in der Liste unten oder geben Sie ihn in die Suche ein. Sie sehen den Sanktionsstatus, Sanktionsregime, Anhang und Artikel, etwaige Ausnahmen, das Datum der Quellenfassung und einen Link zu EUR-Lex und können einen PDF-Bericht herunterladen.
Informational page, not legal or customs advice. The binding source is the EU regulation. Check the exact scope and exemptions on the specific code page.
