EU-Sanktionen
KN-Code 8703 33 und EU-Sanktionen
KN-Codes / Kapitel 87, Kraftwagen und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)
Ja. Die Ware Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen) (KN-Code 8703 33) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Russland, Belarus, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Nordkorea. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
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- RusslandAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8703 33
- Anhang
- XXIII
- Artikel
- 3k(1)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8703 33“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8703 33. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3k(1): Export ban on goods enhancing Russian industry (Annex XXIII/XXXVII). A competent authority may authorise where the good is necessary for medical, pharmaceutical or humanitarian purposes. Execution of pre-existing contracts may be allowed until cut-off dates (differing per tranche/addition, e.g. Annex XXIIIE). Further exemptions for EU subsidiaries and divestment. Contract cut-off dates change with packages — check current Art. 3k. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - BelarusAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8703 33
- Anhang
- XVIII
- Artikel
- 1bb
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8703 33“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8703 33. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen)Mögliche Ausnahme: Motor cars and other motor vehicles principally designed for the transport of < 10 persons, incl. station wagons and racing cars, with only diesel engine of a cylinder capacity > 2 500 cm3, having a vertical distance between the underside of a car chassis and the road (‘ground clearance’) equal to or above 165 mm (excluding ambulances)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1bb: By way of derogation from paragraph 2, the competent authorities may authorise the transit via the territory of Belarus of goods and technology which could contribute in particular to the enhancement of Belarusian industrial capacities as listed in Annex XIX, after having determined that such goods or technology are intended for the purposes set out in paragraph 8. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities of the Member States may authorise, under such conditions as they deem appropriate, the sale, supply, transfer or export of the goods and technology falling under CN codes 3917, 8523 and 8536, as listed in Annex XVIII, or the provision of related technical or financial assistance, after having determined that those goods or th. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities may authorise the sale, supply, transfer or export of goods falling under CN codes 8517 62 and 8523 52, or the provision of related technical or financial assistance, for non-military-use and for a non-military end-user, after having determined that such goods or related technical or financial assistance are intended for civil. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates - Krim und SewastopolAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8703 33
- Anhang
- II
- Artikel
- 2b
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-02-25
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8703 33“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8703 33. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 2b: Ausnahmen zu Art. 2b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates - Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8703 33
- Anhang
- II
- Artikel
- 4
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-02-25
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8703 33“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8703 33. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Ausnahmen und Abweichungen, Art. 4: Ausnahmen zu Art. 4: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2022/263 des Rates - BelarusEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 8703
- Anhang
- XXVII
- Artikel
- 1ra
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Mögliche Ausnahme: Motor cars and other motor vehicles principally designed for the transport of <10 persons, including station wagons and racing cars (excluding motor vehicles of heading 8702 )Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1ra: Import ban on goods generating significant revenues for Belarus (Annex XXVII). The ban does not cover the execution of contracts concluded before cut-off dates, which differ per annex tranche. Of the entries added on 24 July 2026, the wind-down covers ONLY CN codes 3803, 7006, 7008, 7009, 7011, 7013, 7014, 7017, 7018, 7020, 8707 and 8708: contracts concluded before 24 July 2026 may be executed until 25 October 2026 (Art. 1ra(9f)). The remaining codes from that round (2603, 2604, 2607, 2616, 2817, 2819, 7001, 7002, 7003, 7004, 7015, 7016, 7901) have no wind-down. Separate exemptions cover, among others, travellers' personal use and humanitarian purposes. The scope and cut-off dates of the wind-down differ between Russia and Belarus and change with every round. Check the current Art. 1ra on EUR-Lex. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-23Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates - RusslandEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 8703
- Anhang
- XXI
- Artikel
- 3i
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2026-07-24
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3i: Import ban on goods generating significant revenues for Russia (Annex XXI). Does not apply to execution of contracts concluded before cut-off dates (differing per annex part: A/B/C…). Exemptions may apply for travellers' personal use and humanitarian purposes. Contract cut-off dates differ by annex part — check current Art. 3i. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates - NordkoreaEinfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8703 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(b)
- Richtung
- Einfuhr aus dem sanktionierten Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8703 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8703 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch SchneemobileAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- ex 8703 00 00
- Anhang
- VIII
- Artikel
- 10(1)(a)
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8703 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8703 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch SchneemobileAusnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates - NordkoreaAusfuhrverbot
- Eintrag im Anhang
- 87
- Anhang
- XIl
- Artikel
- 16p
- Richtung
- Ausfuhr in das sanktionierte Land
- Fassung der Quelle
- 2025-12-17
Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16p: Ausnahmen zu Art. 16p: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenGrundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
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Häufige Fragen
Unterliegt der KN-Code 8703 33 den EU-Sanktionen?
Ja. Die Ware Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen) (KN-Code 8703 33) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Russland, Belarus, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Nordkorea. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.
Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?
Der KN-Code 8703 33 ist im Sanktionsregime Russland, Belarus, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Nordkorea (Anhang XXIII, Art. 3k(1)) aufgeführt. Art der Beschränkung: Ausfuhrverbot, Richtung: Ausfuhr in das sanktionierte Land. Datum der Quellenfassung: 2026-07-24. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.
Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?
Motor cars and other motor vehicles principally designed for the transport of < 10 persons, incl. station wagons and racing cars, with only diesel engine of a cylinder capacity > 2 500 cm3, having a vertical distance between the underside of a car chassis and the road (‘ground clearance’) equal to or above 165 mm (excluding ambulances) Export ban on goods enhancing Russian industry (Annex XXIII/XXXVII). A competent authority may authorise where the good is necessary for medical, pharmaceutical or humanitarian purposes. Execution of pre-existing contracts may be allowed until cut-off dates (differing per tranche/addition, e.g. Annex XXIIIE). Further exemptions for EU subsidiaries and divestment. Contract cut-off dates change with packages — check current Art. 3k.
Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?
Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.
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