Lieferant außerhalb der EU

Sie sind Lieferant außerhalb der EU und Ihr Kunde verlangt eine „No Russia“-Klausel

Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bindet Wirtschaftsbeteiligte in der EU. Sie betrifft Sie über den Vertrag: Ihr europäischer Käufer muss Ihnen die Wiederausfuhr nach Russland verbieten und bei sensiblen Waren prüfen, wohin die Ware weitergeht. Deshalb beginnt das Gespräch mit dem KN-Code Ihrer Ware.

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Was von Ihnen verlangt wird

  • Die „No Russia“-Klausel im Vertrag (Art. 12g). Sie gilt seit dem 20. März 2024 für Verkäufe von Waren aus den Anhängen XI, XX, XXXV und XL sowie von Feuerwaffen nach der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 in ein Drittland. Sie gilt nicht für Verkäufe in Partnerländer: die Vereinigten Staaten, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island.
  • Fragen zum Endempfänger bei gemeinsamen vorrangigen Gütern (Art. 12gb). Ihr Kunde muss eine Risikobewertung zur Umleitung nach Russland dokumentieren und wird Sie daher nach Empfänger, Bestimmungsland und Transportweg fragen.
  • Folgen eines Verstoßes für Sie: Verlust des Kunden, Anhalten der Ware an der EU-Grenze und bei wiederholter Umgehung die Aufnahme in die Liste in Anhang IV, die den Zugang zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sperrt.

Was in Ihre Akte gehört

  • Den achtstelligen KN-Code der Ware, denselben, der auf der Rechnung und in der Zollanmeldung steht.
  • Einen datierten Ausdruck der Prüfung des Sanktionsstatus mit der Fassung der Verordnung. „Wir haben letztes Jahr geprüft“ ist kein Nachweis.
  • Eine unterzeichnete „No Russia“-Klausel und eine Endverbleibserklärung.

Häufige Fragen

Gelten EU-Sanktionen für ein Unternehmen außerhalb der Union?

Unmittelbar nicht, abgesehen von Ausnahmen für Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen. In der Praxis ja, denn Ihr europäischer Vertragspartner muss Ihnen das Wiederausfuhrverbot auferlegen und dokumentieren, dass er weiß, wohin die Ware geht. Andernfalls riskiert er selbst eine strafrechtliche Haftung.

Wie prüfe ich, ob meine Ware betroffen ist?

Geben Sie den KN-Code in die Suche ein. Sie sehen Sanktionsregime, Anhang, Artikel, Richtung des Verbots und den Datenstand des Rechtsakts, mit Link zu EUR-Lex. Die Prüfung ist kostenlos und erfordert kein Konto.

Der Kunde verlangt einen Nachweis der Prüfung. Was schicke ich ihm?

Einen datierten Bericht mit Code, Status, Rechtsgrundlage, etwaiger Ausnahme und Fassung der Verordnung. Dieses Dokument kostet 29 EUR zzgl. USt. und eignet sich für die Vertragsakte auf beiden Seiten.

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